
Weine im Offenausschank
Das sind Qualitätsweine von bekannten Weinproduzenten im Offenausschank. Der Gast kann auch ein "Einerli" von diesen Weinen bestellen, um die Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr nicht zu überschreiten.
Nur ein Getränk, das von Früchten der Weinrebe stammt, darf die Handelsbezeichnung "Wein" tragen. Laut der Gesetzgebung in der EU muss ein Wein mindestens 8,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.